Der Umgang mit Organismen - und damit auch mit gentechnisch veränderten Organismen - ist in der Schweiz auf Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsebene geregelt. Die Schweizerische Bundesverfassung formuliert in Artikel 74 eine Staatszielbestimmung für den Umweltschutz und fordert den Lebens- und Gesundheitsschutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt gegenüber schädlichen und lästigen Umwelteinwirkungen. Das Gentechnikgesetz und seine Verordnungen haben den Zweck, den Menschen und die Umwelt, inklusive Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume, vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen der Gentechnik zu schützen.
Das Gentechnikrecht hat eine hohe Regeldichte, so die Gewährleistung der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt, der Koexistenz, der Warenflusstrennung, der Wahlfreiheit (Deklaration) oder der Langzeitüberwachung (GVO-Monitoring). Auch nach Ablauf des Moratoriums braucht es Regelungen, um den Schutz von Mensch und Umwelt sowie auch der gentechnikfreien Landwirtschaft garantieren.
Verfassungsgrundlagen
Die Bundesverfassung verpflichtet den Gesetzgeber, die Anwendung der Gentechnologie bei Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen so zu regeln, dass Menschen, Tiere und Umwelt geschützt sind.
Der Bund sorgt für den Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Dieses Vorsorgeprinzip ist Grundlage aller Gentech-Regulierungen.
Gesetze und Verordnungen mit aktueller Zulassungslage
Regelt: Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Umwelt, in geschlossenen Systemen und in Lebensmitteln.
Aktueller Stand: GVO dürfen nur mit behördlicher Bewilligung freigesetzt oder in Verkehr gebracht werden. Für landwirtschaftliche GVO gilt ein Moratorium (derzeit bis Ende 2025). Koexistenz, Wahlfreiheit und Produktsicherheit müssen gewährleistet sein.
Regelt: Umgang mit GVO in geschlossenen Systemen (z. B. Labore, industrielle Fermentation).
Aktueller Stand: Der Umgang ist gestattet, muss aber je nach Risikostufe gemeldet oder bewilligt werden. Für Hochrisikoorganismen gelten besonders strenge Sicherheitsauflagen.
Regelt: Freisetzung von GVO in die Umwelt (z. B. Feldversuche).
Aktueller Stand: Freilandversuche sind unter strengen Bewilligungsauflagen erlaubt. Es gilt ein Anbau-Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.
Regelt: Import und Export von GVO gemäss dem internationalen Cartagena-Protokoll.
Aktueller Stand: Der grenzüberschreitende Verkehr von GVO ist bewilligungspflichtig. Exporte müssen gemeldet und korrekt deklariert werden.
Regelt: Inverkehrbringen und Kennzeichnung von GVO in Lebensmitteln.
Aktueller Stand: Lebensmittel, die GVO enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt wurden, sind in der Schweiz bewilligungspflichtig und müssen deklariert werden. Derzeit sind nur wenige GVO-Lebensmittel (z. B. bestimmte Soja- und Maissorten sowie einzelne Enzyme) zugelassen. Spuren nicht zugelassener GVO sind bis 0.9 % toleriert, wenn sie unbeabsichtigt sind.
Regelt: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, auch von mikrobiellen GVO.
Aktueller Stand: Mikrobielle GVO als Pflanzenschutzmittel sind aktuell in der Schweiz nicht zugelassen. Eine gesetzliche Grundlage zur Prüfung wird erarbeitet.
Regelt: Einsatz von GVO in Futtermitteln.
Aktueller Stand: GVO in Futtermitteln sind bewilligungspflichtig und unterliegen einer Deklarationspflicht. Für importierte Futtermittel gelten Toleranzwerte für unbeabsichtigte GVO-Anteile.
Regelt: Schutz von Arbeitnehmenden, die mit Mikroorganismen – auch gentechnisch veränderten – umgehen.
Aktueller Stand: Der Umgang ist erlaubt, Sicherheitsmassnahmen müssen je nach Risikostufe umgesetzt werden.
Zur Verordnung SAMV
Regelt: Meldepflicht und Risikomanagement bei Störfällen mit gefährlichen Organismen, inkl. GVO.
Aktueller Stand: Anlagen mit GVO in geschlossenen Systemen müssen Risiken minimieren und Unfälle melden.
Wichtige Informationsquellen
Les thèmes abordés vont de l’utilisation des organismes génétiquement modifiés (OGM) dans l’agriculture et la production alimentaire à des sujets tels que le changement climatique et l’intelligence artificielle. L’objectif est de créer une conscience critique par l’information, la discussion et l’action, de protéger l’agriculture suisse contre les effets négatifs du génie génétique et de proposer des alternatives qui tiennent compte de l’écologie, de la biodiversité, de l’éthique, du bien-être animal et de la justice sociale.
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